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Information for German nationals - Legalisation

01.12.2017 - Article

Merkblatt zur Einstellung der Legalisation laotischer Urkunden und möglicher
Urkundenprüfung im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe

Die Botschaft Vientiane hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von
öffentlichen Urkunden aus LAOS nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit
Billigung des Auswärtigen Amtes im Mai 2003 eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der
Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte
prüfen lassen, ob die Urkunde formal echt und inhaltlich richtig ist und hierdurch den
inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im
Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken
verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht
veranlasst werden.
Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu
ein Ersuchen an die Botschaft. Dazu muss sie
l die ausländische Urkunde im Original sowie eine deutsche oder englische
Übersetzung beifügen
l eine Passkopie beifügen
l konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen und
l im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen.
Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zu Erstattung aufgeben und
wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.
Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit
eigenem Personal durchführen kann, sondern sich regelmäßig auf die Erkundigungen von
Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen muss.
Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten der
Botschaft. Die Urkunde und die Stellungnahme der Botschaft werden anschließend unmittelbar
an die ersuchende Behörde übersandt.
Adresse / Telefon / E-mail:
26 Sokpalouang Road, Sisattanak District, Vientiane, Laos.

Tel. +856 21 31 21 10, +856 21 35 11 52.

Mail: zreg@vien.diplo.de
Es fallen regelmäßig Kosten zwischen 55 und 820 Euro je Urkunde an (entspricht 60,00 bis
900,00 US$, genauer Preis ist abhängig vom Dollar-Wechselkurs bei Überprüfung), je nachdem,
wo die Urkunde ausgestellt wurde. Werden mehrere Urkunden, die von derselben Stelle
ausgestellt wurden, überprüft, so werden für die Überprüfung der zweiten und aller weiteren
Urkunden jeweils 60,00 US-$ (ca 55 Euro) erhoben. Wenn in besonders gelagerten Fällen
absehbar ist, dass höhere Auslagen entstehen, wird die Botschaft zunächst die ersuchende
Behörde informieren.
Für die Überprüfung wurden – in Abhängigkeit von der Region, aus der die Urkunden stammen,
folgende Fallpauschalen angesetzt:
Urkunden aus der Innenstadt Vientiane: 55-185 Euro
Urkunden aus dem Umland Vientiane: 110-230 Euro
Urkunden aus Provinzhauptstädten: 185-820 Euro
Urkunden aus abgelegenen Dörfern: ab 820 Euro
Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich 1-3 Monate inklusive Postund
Kurierlaufzeiten.
Für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erheblich erhöhter Zeitbedarf abzeichnet, wird die
Botschaft die ersuchende Behörde entsprechend informieren. Es wird um Verständnis gebeten,
dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden
Behörde geführt wird.
Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die
Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes mitbenutzen:
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Vientiane
Kurstr. 36
10117 Berlin
Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten und bittet, wegen des
hohen Geschäftsanfalls von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der
Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere
wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden

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