Am 23. Februar 2025 finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt.
Informationen rund um die Bundestagswahl finden Sie auf der Webseite der Botschaft (Teilnahmeinformationen Bundestagswahl 2025) sowie der Bundeswahlleiterin (Bundeswahlleiterin).
Für die Briefwahl aus dem Ausland gilt ein dreistufiges Verfahren:
1) Versand des Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis an das zuständige Wahlamt
Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl für Deutsche im Ausland ist, dass sie sich in das Wählerverzeichnis der jeweils zuständigen Gemeinde eintragen lassen.
Für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik ist das die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Wenn Sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, in einem Zeitraum vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland) gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt können Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung nutzen: Antrag (pdf)
Der Antrag kann postalisch oder (neu) formlos als Scan per Fax, E-Mail oder sonstigem elektronischen Übermittlungsweg an die zuständige Gemeindebehörde übersandt werden.
Im Antrag kann (unter Ziff. 11) bei Bedarf angegeben werden, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amts an die Auslandsvertretungen versendet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis möglichst früh jedoch spätestens bis voraussichtlich 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein muss.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich nach dem 4. Februar 2025 erfolgen. Bei entsprechend frühzeitiger Antragsstellung können Sie mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Da die laotische Post keine zuverlässige Möglichkeit der Überendung der Anträge bietet, haben Sie die Möglichkeit, den diplomatischen Kurier der Botschaft zu nutzen. Der an die zuständige deutsche Behörde adressierte Brief muss von Ihnen vorab ausreichend (20g, Porto: 0,85 €) frankiert werden. Sollten Sie keine deutschen Briefmarken zur Hand haben, gibt es die Möglichkeit, den Brief mit einer online gekauften Internet-Marke zu frankieren. Internet-Marken der Deutschen Post können Sie unter folgendem Link erwerben:
Internetmarke
Damit die Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei Übersendung mit dem diplomatischen Kurier rechtzeitig bei den Wahlämtern eingehen, müssen sie bis spätestens Mittwoch, 22.01.2025, 12 Uhr in der Botschaft vorliegen. Den Anträgen muss folgende von Ihnen eigenhändig unterschriebene Haftungsausschlusserklärung beiliegen:
„Hiermit bestätige ich, dass ich folgendes zur Kenntnis genommen habe:
1) Die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen.
2) Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.“
2) Versand der Briefwahlunterlagen durch das Wahlamt an Sie
Sie haben die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen direkt an Ihre laotische Adresse schicken zu lassen oder an die Botschaft in Vientiane zur persönlichen Abholung.
Das Verfahren ist in letzteren Fall wie folgt:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und Ihren Namen enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Auswärtiges Amt für Botschaft Vientiane
Kurstraße 36
10117 Berlin.
Darauf müssen Sie ihr Wahlamt unbedingt hinweisen, wenn Sie die Wahlunterlagen an die Botschaft übersandt bekommen möchten.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen in der Botschaft kommen Sie bitte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11.30 Uhr zur Botschaft. Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, die Unterlagen in Ihrem Namen abholen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren Reisepass vorlegen können.
Bitte teilen Sie der Botschaft bereits bei Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihre E-Mailadresse mit.
Bitte beachten Sie auch hier, folgenden Haftungsausschluss:
1) Die Haftung der Botschaft für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen.
2) Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.
3) Versand des ausgefüllten Wahlbriefes über die Botschaft an das Wahlamt
Damit die Wahlbriefe bei Übersendung mit dem diplomatischen Kurier rechtzeitig bei den Wahlämtern eingehen, müssen sie bis spätestens Donnerstag, den 6. Februar 2025 um 12.00 Uhr, in der Botschaft vorliegen. Den Wahlbriefen muss ebenfalls folgende von Ihnen eigenhändig unterschriebene Haftungsausschlusserklärung beiliegen:
„Hiermit bestätige ich, dass ich folgendes zur Kenntnis genommen habe:
1) Die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen.
2) Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.“
Für den innerdeutschen Versand des Wahlbriefes brauchen Sie ihn nicht zu frankieren.
Bitte übersenden Sie die Anträge frühzeitig, da die Wahlunterlagen noch an Sie zurückgeschickt werden und die ausgefüllten Wahlscheine spätestens zum Wahltag am23. Februar im zuständigen Wahlamt vorliegen müssen.