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Pässe, Beglaubigungen und Beurkundungen, Urkundenüberprüfungen

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.12.2017 - Artikel


Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.
Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vor:

- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
sowie falls zutreffend:
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung

Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Eine Zahlung in Euro ist leider nicht möglich.

Gebühren für Passangelegenheiten

Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
101,00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
68,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten anstatt 32 Seiten
zusätzlich 22,00 EUR
Expresszuschlag (beschleunigte Bearbeitung innerhalb von ca. 4 Wochen)
zusätzlich 32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
70,00 EUR
Unzuständigkeitsgebühr bei bestehendem Meldewohnsitz in Deutschland oder Antragstellung außerhalb des Amtsbezirks der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
ab 24 Jahren: zusätzlich 70,00 EUR
unter 24 Jahren: zusätzlich 37,50 EUR
Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr (Gültigkeit 4 Wochen, für die einmalige Einreise nach Deutschland)
52,00 EUR
Personalausweis für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
67,00 EUR
(ab 01.11.24: 78,00 EUR)
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
52,80 EUR
(ab 01.11.24: 63,80 EUR)


Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe kann bis zu 10 Wochen (im Expressverfahren bis zu 7 Wochen) betragen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Bei besonderer Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden kann. Bei Ausstellung eines Passes nach Passverlust wird ein Identitätsnachweis (z.B. Passkopie) und eine Passverlustanzeige der Polizei benötigt.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Gute Erfahrungen mit der Herstellung biometriefähiger Passbilder hatte die Botschaft bisher mit folgendem Fotoatelier:
„Best Image Kodak Express“; Ban Kaonhot, Samsenthai Road; Tel. 219 694; gegenüber „Phiawat School“

Stand: Januar 2023
Diese Mitteilung ist ohne Gewähr und unterliegt fortlaufenden Anpassungen.

Passantrag Erwachsene PDF / 529 KB

Passantrag Minderjährige PDF / 589 KB

Antrag auf Änderung des Wohnorteintrages PDF / 380 KB

Fotomustertafel

Bitte bringen Sie für die Änderung des Wohnorteintrages neben Ihrem Reisepass und der Abmeldebescheinigung für Ihren letzten Wohnsitz auch Nachweise zu Ihrem derzeitigen Wohnsitz in Laos mit (z.B. Mietvertrag, Stromrechnungen, Arbeitsvertrag etc.). Alle antragsbegründenden Unterlagen müssen im Original mit jeweils einer Kopie vorgelegt werden.

Vollmacht Abholung durch Dritte

Beglaubigungen und Beurkundungen:

Wenn Sie Fragen haben zu Beglaubigungen, Beurkundungen und Personenstandsfällen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@vien.diplo.de.

Informationen zur Urkundenüberprüfung:

Urkundenüberprüfung



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