Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Servicespektrum Konsularhilfe: Pässe, Beglaubigungen und Beurkundungen, Urkundenüberprüfungen

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.12.2017 - Artikel


Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Zur Antragstellung bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.
Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie sowie einen Satz Kopien aller Unterlagen vor:

- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
sowie falls zutreffend:
- Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung

Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten. Eine Zahlung in Euro ist leider nicht möglich.

Gebühren für Passangelegenheiten

Leben Sie nicht im Konsularbezirk der Auslandsvertretung oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet? Dann gilt für Sie die erhöhte Gebühr mit Unzuständigkeitszuschlag.

Reisepass / Personalausweis
Regulär
mit Unzuständikeitszuschlag

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten(Antragsteller ab 24 Jahre)


81,- Euro
141,- Euro

Biometrischer Reisepass mit 32 Seiten(Antragsteller unter 24 Jahre)

58,50 Euro
96,- Euro
vorläufiger Reisepass
39,- Euro
65,- Euro
Kinderreisepass
26,- Euro
39,- Euro
Personalausweis
(Antragsteller ab 24 Jahren)
67,- Euro
80,- Euro
Personalausweis
(Antragsteller unter 24 Jahren)
52,80 Euro
65,80 Euro


Zusätzliche Optionen

Biometrischer Reisepass mit 48 Seiten
(sinnvoll für Vielreisende)

Gebühr, plus 22,- Euro
Expressverfahren
(beschleunigte Bearbeitung und Herstellung - etwa 3 Wochen)
Gebühr, plus 32,- Euro

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa 3-6 Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden kann. Bei Ausstellung eines Passes nach Passverlust wird ein Identitätsnachweis (z.B. Paßkopie) und eine Passverlustanzeige der Polizei benötigt.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Gute Erfahrungen mit der Herstellung biometriefähiger Passbilder hatte die Botschaft bisher mit folgendem Fotoatelier:
„Best Image Kodak Express“; Ban Kaonhot, Samsenthai Road; Tel. 219 694; gegenüber „Phiawat School“

Stand: Januar 2023
Diese Mitteilung ist ohne Gewähr und unterliegt fortlaufenden Anpassungen.

Passantrag Erwachsene PDF / 529 KB

Passantrag Minderjährige PDF / 589 KB

Antrag auf Änderung des Wohnorteintrages PDF / 380 KB

Bitte bringen Sie für die Änderung des Wohnorteintrages neben Ihrem Reisepass und der Abmeldebescheinigung für Ihren letzten Wohnsitz auch Nachweise zu Ihrem derzeitigen Wohnsitz in Laos mit (z.B. Mietvertrag, Stromrechnungen, Arbeitsvertrag etc.). Alle antragsbegründenden Unterlagen müssen im Original mit jeweils einer Kopie vorgelegt werden.

Vollmacht Abholung durch Dritte

Beglaubigungen und Beurkundungen:

Wenn Sie Fragen haben zu Beglaubigungen, Beurkundungen und Personenstandsfällen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@vien.diplo.de.

Informationen zur Urkundenüberprüfung:

Urkundenüberprüfung



nach oben