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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.12.2017 - Artikel


Deutsches Führungszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, zu beantragen.

Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen ihre Personendaten und ihre Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen lassen. Die Bestätigung erfolgt durch die Deutsche Botschaft Vientiane. Die Botschaft kann die amtliche Bestätigung nur bei persönlicher Vorsprache und Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises vornehmen. Die Gebühr beträgt 56,43 EUR. Die Gebühren werden zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in LAK umgerechnet. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen.

Bitte beachten Sie: Führerscheine und andere Ausweisdokumente sind zur Bestätigung der personenbezogenen Daten nicht ausreichend. Nach Bestätigung Ihrer Unterschrift und Personendaten übersenden Sie das Antragsformular direkt an das Bundesamt für Justiz. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz:
www.bundesjustizamt.de



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