Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Eheschließungen in Laos

22.01.2021 - Artikel

Informationen zur Eheschließung

zwischen Ausländern und Laoten in Laos

Ausländer dürfen die Ehe in Laos nur mit Genehmigung der Konsulatsabteilung des laotischen Außenministeriums schließen.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen eventuellen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen kann keine Gewähr übernommen werden.

Die Entscheidung über die vorzulegenden Unterlagen liegt bei der im Einzelfall zuständigen deutschen und laotischen Behörde und muss daher direkt mit der Behörde abgeklärt werden.

1. Folgende Unterlagen werden von beiden Verlobten benötigt:

- Antrag auf Eheschließung (beim Standesamt in Laos)

- Verlobungsbescheinigung (Bestellung des Aufgebots)

- Lebenslauf

- Wohnsitzbescheinigung

- Ablichtung des Passes und des Personalausweises

- 3 Passbilder (3x4cm)

- Ledigkeitsbescheinigung bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil (für den deutschen Partner: Ehefähigkeitszeugnis*)

- Gesundheitszeugnis

- aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis

- Bescheinigung des laotischen Innen- und Justizministeriums, dass keine Einwände gegen die Eheschließung vorliegen

- Geburtsurkunde

- ggf. Zustimmungserklärung der Eltern

2. Der/die deutsche Verlobte hat zudem folgende Unterlagen bei den laotischen Behörden vorzulegen:

- Sog. „Ehenote“ der Deutschen Botschaft (wird ausschließlich auf Grundlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses* erteilt mit dem gleichen Gültigkeitsdatum wie das Ehefähigkeitszeugnis)

- Verdienst-/Einkommensbescheinigung

- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der entstehenden Kosten für die freiwillige Rückkehr des laotischen Ehepartners nach Laos im Falle der Ehescheidung.

Alle Dokumente außer der Note der Deutschen Botschaft müssen ins Laotische übersetzt und legalisiert werden.

Erfüllt das Paar alle erforderlichen Voraussetzungen, hat der Standesbeamte die betreffenden Personen zur Registrierung ihrer Ehe aufzufordern.

Die eherechtlichen Beziehungen entstehen an dem Tag, an dem die Ehe registriert wird.

Die jeweiligen Bearbeitungsgebühren sind bei den laotischen Behörden zu erfragen.

3. Ehezeremonien:

Nach Überreichen der Heiratsurkunde werden die Eheleute bevollmächtigt, die Trauung zu organisieren. Sie können entscheiden, wie sie gehalten wird.

Traditionelle Ehezeremonien können entweder gleichzeitig mit oder nach der Eheregistrierung durchgeführt werden; sie haben keine rechtlichen Auswirkungen.

Bei der Eheregistrierung ist die Anwesenheit von drei Zeugen vorgeschrieben.

Alle o.g. Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum jetzigen Zeitpunkt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

*Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis wird von den Verlobten gemeinsam beim zuständigen deutschen Standesamt beantragt.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist ausschließlich das Standesamt in Deutschland und nicht die Botschaft zuständig.

Die örtliche Zuständigkeit des Standesamtes richtet sich nach dem inländischen Wohnsitz des Verlobten, hilfsweise nach dem letzten inländischen Wohnsitz. Fehlt auch dieser, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das Formular zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist beim Standesamt oder in der Botschaft erhältlich.

In der Regel verlangt das deutsche Standesamt hierzu folgende Unterlagen:

Deutsche/r Verlobte/r:

· Reisepass

· Geburtsurkunde

· eventuell Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (Vorehen)

Laotische/r Verlobte/r

· Reisepass

· Geburtsurkunde

· Ledigkeitsbescheinigung

· ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (bei Vorehen)

· gelegentlich: eidesstattliche Versicherung über Vorehen (abzugeben vor der Deutschen Botschaft)

Erkundigen Sie sich beim zuständigen deutschen Standesamt, welche Dokumente in Ihrem Falle benötigt werden. Die Anforderungen sind erfahrungsgemäß regional und je nach Konstellation des Einzelfalles sehr unterschiedlich.

nach oben