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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Unterschriften
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
· Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt
· „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
· Handelsregistereintragungen
· Beantragung eines Führungszeugnisses
· Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Benötigte Unterlagen:
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
· das zu unterzeichnende Dokument
· gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)
· ggf. Vertretungsvollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
· bei Genehmigungserklärung: bereits geschlossener Vertrag in Kopie
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie uns in Zweifelsfällen vorab.
Bitte beachten! Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie einen Termin über unser Kontaktformular buchen.
Gebühren
Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung: 56,42 Euro, zahlbar in bar in LAK zum jeweils gültigen Wechselkurs
Kopien
Die Beglaubigung von Kopien durch die Botschaft erfolgt in der Regel sofort während der Öffnungszeiten. Die Gebühren belaufen sich auf 25,75 € pro Beglaubigungsstempel. Der Betrag wird zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in LAK umgerechnet und zahlbar in bar. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen. Vorzulegen ist das Original. Die benötigten Kopien der Dokumente werden in der Botschaft angefertigt. Selbstangefertigte mitgebrachte Kopien können nicht verwendet werden.