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Identitätsprüfung in Bankangelegenheiten
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten „visumspflichtiger“ ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen.