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Überprüfung von Urkunden (mit Hinweisen zur Legalisation)
Die Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden verlangt, dass Unterschrift und Dienstsiegel des Ausstellers der Urkunde durch den Konsularbeamten bestätigt werden. Aufgrund der Struktur des Urkundenwesens in Laos kann die Botschaft Vientiane die dazu erforderlichen Informationen nicht erhalten, so dass die Voraussetzungen zur Legalisation laotischer öffentlicher Urkunden nicht gegeben sind.
Das laotische Personenstandswesen ist mit dem deutschen nicht vergleichbar. Urkunden sind nur bedingt als Nachweis der darin behaupteten Tatsachen tauglich und sollten immer im Zusammenhang mit anderen Urkunden auf Plausibilität geprüft werden.
Als Entscheidungshilfe für deutsche Behörden und Gerichte sind nachfolgend Muster der gängigsten laotischen Urkunden abgedruckt. Die zur Verfügung gestellten Muster werden stetig ergänzt.
Bestehen dennoch Zweifel an der Authentizität einer laotischen Urkunde, kann die Botschaft in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen lassen, ob die Urkunde formal echt ist und von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde, um hierdurch den inländischen Stellen weitere Entscheidungshilfen zu geben. Eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit von laotischen Urkunden ist nicht möglich.
Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Dazu muss sie
· die ausländische Urkunde im Original sowie eine deutsche oder englische Übersetzung beifügen
· eine Passkopie beifügen
· im Verhältnis zur Botschaft die Übernahme der entstehenden Auslagen zusagen.
Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zu Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.
Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich regelmäßig auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen muss.
Anschließend erfolgt eine Bewertung und Stellungnahme durch die Konsularbeamten der Botschaft, die ihre Stellungnahme unmittelbar an die ersuchende Behörde übersendet.
Es empfiehlt sich, vor Einleitung einer Urkundenüberprüfung mit der Botschaft Vientiane per E-Mail über das Kontaktformular Kontakt aufzunehmen, um Auskunft zur Durchführbarkeit der Überprüfung und zu den voraussichtlichen Kosten zu erhalten.
Abhängig vom Ausstellungsort der Urkunden können Kosten zwischen 135,- und 450,- Euro für die Überprüfung anfallen.
Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich zwei bis drei Monate inklusive Post- und Kurierlaufzeiten.
Für den Fall, dass sich im Einzelfall ein erheblich erhöhter Zeitbedarf abzeichnet, wird die Botschaft die ersuchende Behörde entsprechend informieren. Es wird um Verständnis gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird.
Hinweis: Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes mitbenutzen:
Postanschrift:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Vientiane
Kurstr. 36
10117 Berlin
Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten und bittet, wegen des hohen Geschäftsanfalls von zusätzlichen Sachstandanfragen abzusehen.