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Lebensbescheinigung

30.01.2023 - Artikel

Rentenempfänger, die im Ausland leben, werden einmal im Jahr von ihrer Rentenversicherung aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen. Die Rentenversicherungsträger übersenden dafür ein Formular, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und bestätigt zurückgeschickt werden muss.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten/VBL-Renten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, Gebühr: 34,07 €, zahlbar in bar in LAK zum aktuellen Zahlstellenkurs).

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Wenn die rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.

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