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Häufige Fragen zum Thema Visum

18.01.2018 - FAQ

Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Vielen Dank!

FAQ

Sie können Ihr Visum zur Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft Vientiane beantragen, wenn Sie in Laos Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also hier wohnen, arbeiten oder studieren. Falls Sie laotischer Staatsangehörige(r) sind und derzeit im Ausland leben, weil Sie z.B. dort studieren oder arbeiten, dann müssen Sie Ihren Antrag dort einreichen. Bitte kontaktieren Sie dazu die für ihren Wohnort zuständige Auslandsvertretung.

Wenn Sie zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland reisen möchten, dann beantragen Sie ein Schengenvisum (Aufenthalt bis zu 90 Tage). Für langfristige Aufenthalte beantragen Sie ein sogenanntes Nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage).

Die Gebühren für ein Schengen-Visum betragen 60 Euro. Die Gebühren für ein Nationales-Visum betragen 75 Euro. Die Gebühren sind bei der Antragstellung in LAK bar zu zahlen. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird.

Für Kinder sind die Gebühren ermäßigt bzw. Schengenvisa für Kinder bis sechs Jahren sind gebührenfrei.

Weitere Gebühren fallen in der Visastelle nicht an.

Visaanträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher werden gebührenfrei bearbeitet. Ebenfalls gebührenfrei sind Visaanträge für freizügigkeitsberechtigte Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen.

Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen.

Visa-FAQ Frage 4Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals

b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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