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Schengen-Visa
Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Antragsverfahren
Personen, die ein Schengen Visum für Deutschland oder einen Schengen Staat, der aufgrund bilateraler Vereinbarungen von der Deutschen Botschaft Vientiane im Visumverfahren vertreten wird (Österreich, Finnland, Griechenland (Antragsteller werden gebeten, zuerst die griechische Botschaft in Hanoi zu kontaktieren), Italien, Portugal, Spanien und Ungarn), beantragen wollen, müssen ihren Antrag im Visumannahmezentrum von VFS Global stellen. Die Adresse lautet wie folgt:
VFS Global Visa Application Centre, Watnak Quartier, Thadeua Road, Watnak Village, Sisattanak District, Vientiane (gegenüber dem Lao German Technical College).
Um den Visumantrag bei VFS Global stellen zu können und für die Aufnahme Ihrer biometrischen Daten, benötigen Sie einen Termin, den Sie vorab über den folgenden Link buchen können:
Auf der Webseite von VFS Global finden Sie zudem das elektronische Antragsformular sowie Informationen zu den Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
Die weitere Bearbeitung sowie die Entscheidung über Ihren Visumantrag erfolgt weiterhin durch die Botschaft. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in der Botschaft für Schengen Visumanträge belaufen sich auf bis fünf Arbeitstage.
Nach Entscheidung über Ihren Visumantrag wird Ihnen Ihr Reisepass im VFS Global Visumannahmezentrum ausgehändigt. VFS Global hantiert eine Servicegebühr von 30 Euro (zu zahlen in der Landeswährung LAK) pro Visumantrag, in der die folgenden Dienstleistungen enthalten sind:
- allgemeine Informationserteilung;
- Terminvergabe zur Antragstellung;
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen;
- Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX;
- Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos);
- Gebührenannahme;
- Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung;
- Passrückgabe.
VFS Global bietet darüber hinaus auch weitere Serviceleistungen gegen Gebühr an.
Diplomaten- und Dienstpassinhaber sowie Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen oder von Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaats reichen ihren Schengen-Visumantrag ebenfalls beim externen Dienstleister VFS Global ein.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin in der deutschen Botschaft bzw. bei VFS Global mit.
Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa:
Merkblatt Geschäftsvisum_Messebesuch
Schengen-Visum Antragsformular
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (dem Antrag beizufügen)
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutzgrundverordnung EU_Empfangsbestätigung
Elektronisches Schengen-Visum-Antragsformular VIDEX http://videx.diplo.de
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.