Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Benutzung des amtlichen Kurierwegs für die Übersendung von Briefwahlunterlagen zur Europawahl 2024

20.02.2024 - Artikel


Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Laos haben die Möglichkeit, für die Übersendung der Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis, für die Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter an die Botschaft sowie für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland an die Wahlämter ausnahmsweise den amtlichen Kurierweg mit zu benutzen.

Die Botschaft weist darauf hin, dass bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden von der Botschaft oder dem Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

Die Botschaft erhält und versendet den amtlichen Kurier jeweils im zweiwöchigen Rhythmus.

Die ausgefüllten Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen bis spätestens Mittwoch, den 8. Mai 2024, 12.00 Uhr in der Botschaft abgegeben worden sein, damit diese rechtzeitig von den Wahlämtern bearbeitet werden können und anschließend die rechtzeitige Übersendung der Briefwahlunterlagen an die Botschaft erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Briefe für die Weiterversendung an die Gemeindebehörde in Deutschland selbst ausreichend frankieren (zum anwendbaren Tarif und zum Kauf einer Internetmarke besuchen Sie bitte die Internetseite der Deutschen Post: https://shop.deutschepost.de/).

Bitte weisen Sie ihr Wahlamt auch unbedingt auf folgendes hin:

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt

für Botschaft Vientiane

Kurstraße 36

10117 Berlin

Die Verantwortung für die Abholung der von den Wahlämtern an die Botschaft geschickten Briefwahlunterlagen in der Botschaft trägt der Wahlberechtigte. Die Unterlagen können zu den Öffnungszeiten der Botschaft montags bis freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden. Ein Versand der Unterlagen ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 22. April 2024 versandt.

Um die Wahlbriefe fristgerecht (Eingang bei der auf dem Wahlbriefumschlag genannten Stelle spätestens am Wahltag 9. Juni 2024 um 18.00 Uhr) weiterleiten zu können, müssen diese bis spätestens Dienstag, den 28. Mai 2024, 12.00 Uhr in der Botschaft abgegeben worden sein. Wahlbriefe, die später abgegeben werden, können nicht mehr über den amtlichen Kurierweg übersandt werden. Wahlberechtigte müssen die Wahlbriefe in diesem Fall über den gewöhnlichen Postweg versenden.

nach oben